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Schulungspflicht für polyurethan- haltige Produkte .

Portrait Peter Brandecker Ramsauer
Von Peter Brandecker

Was?

Am 4. August 2020 wurde eine neue Verordnung zur Anwendung von Diisocyanaten innerhalb der Europäischen Union veröffentlicht. Sie schreibt eine Anwenderschulung für industrielle und gewerbliche Anwender vor. Die Beschränkung bezieht sich auf Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat >0,1  %. Davon sind nahezu alle polyurethanhaltigen Produkte  betroffen.

Folgende Produkte sind davon betroffen:

  • 322 Pur Pro
  • 620 PU Konstruktionskleber
  • 623 D4 Pur Kleber
  • 625 PUR Leim
  • Alle Schäume bis auf 850 Dämm Kombi Schaum

Wann?

Ab 23.08.2023 muss jeder Professionist eine Unterweisung über die Handhabung von Diisocyanaten erhalten. Mindestens eine Person im Betrieb muss eine zertifizierte Schulung vorweisen können um Kollegen unterweisen zu dürfen. Die Zertifizierung und die Unterweisung müssen spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Die Nachweispflicht liegt beim Arbeitgeber. Sie müssen sicherstellen und dokumentieren, dass ihre Mitarbeiter die notwendige Schulung oder Unterweisungen erhalten haben.

 

Informationsflyer

Hier finden Sie Informationsflyer als PDF zu dem Thema.

Portrait Peter Brandecker Ramsauer
Von Peter Brandecker